Briefwahl Volksentscheid Nichtraucherschutz
Wer am 04. Juli 2010 nicht persönlich ins Wahllokal kommen kann, kann seine Stimme zum Volksentscheid Nichtraucherschutz bequem per Briefwahl abgeben.
Die Unterlagen für die Briefwahl muss man bei seiner Gemeinde oder beim Wahlmat schriftlich beantragen, nachdem man seine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat.
Der Versand der Karten zum Volksentscheid Nichtraucherschutz soll bis zum 12. Juni abgeschlossen sein.
Wer dann noch keine Wahlunterlagen hat, sollte sich am besten bei seiner Gemeinde oder beim zuständigen Wahlmat melden.
Der Volksentscheid selbst findet am Sonntag, 4. Juli statt.
Stimmberechtigt beim Volksentscheid ist, wer seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in Bayern hat, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen ist.
Wichtig bei der Briefwahl ist, dass man die ausgefüllten Stimmzettel in einen Umschlag steckt und verschließt.
Der verschlossene Umschlag wiederum kommt mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Wahlschein, auf dem man u.a. versichert, dass der Stimmzettel persönlich oder gemäß dem erklärten Willen ausgefüllt ist, in ein weiteres Kuvert.
Beim Abschicken des Wahlbriefes zum Volksentscheid sollte man noch darauf achten, dass er rechtzeitig vor Ablauf der Abstimmungszeit ankommt.
Zusatzinfo: Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung zum Volksentscheid